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Stadt Nittenau

Aufgrund vielfacher Nachfragen geben wir bekannt, dass die Verbrauchsgebühren-Abrechnung (Wasser und Kanal) Ende Februar zu erwarten ist.

Wir bitten von Anrufen abzusehen.

Informationen zu Abwasser- und Wassergebühren

Hinweis zum Gartenwasserzähler/Abzugszähler

Stichtag zur Meldung (schriftlich per E-Mail) ist der 30.11. eines jeden Jahres.

Bitte teilen Sie Straße, Hausnummer und Zählerstand mit (keine Fotografien des Zählers).

Zu spät gemeldete Stände können leider nicht berücksichtigt werden.

Der Zähler muss in Eigenverantwortung nach Ablauf der Eichung ausgetauscht werden, ansonsten können wir Ihnen die Vergünstigung nicht gewähren.

Der alte Zähler ist aufzubewahren bis er von einem Mitarbeiter des Wasserwerks in Augenschein genommen worden ist.

Weitere Informationen zu Abwasser- und Wassergebühren erhalten Sie unter Telefonnummer: 09436 309-34 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wasserversorgung

Die Kosten für den Hausanschluss ab Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler sind zusätzlich in der entstehenden Höhe (Lohn- und Materialkosten zzgl. 7 % zu bezahlen. Der Hausanschluss darf nur durch die Stadt erstellt werden (Herr Faltermayer, Mobiltelefon: 0177 3096093)

Grundgebühr:

Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis Qn 2,5 - 42,00 €/Jahr
  • bis Qn 6 - 66,00 €/Jahr
  • bis Qn 10 - 96,00 €/Jahr
  • bis Qn 15 - 312,00 €/Jahr
  • über Qn 15 - 372,00 €/Jahr

Verbrauchsgebühr:

Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,53 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zzgl. 7 % MwSt. Die Gebühren für das Bauwasser pro entnommenen Kubikmeter belaufen sich auf 3,06 € zzgl. 7 % MwSt.

In den Zuständigkeitsbereich der Kreiswerke Cham, Wasserwerk Neubäu (Telefonnummer: 09469 9405-0) fallen die Ortsteile Asang, Bleich, Bodenstein, Diepenried, Eckartsreuth, Entermainsbach, Fichtenhof, Forsting, Gunt, Hengersbach, Heinzlmühl, Hinterberg, Hof am Regen, Holzheim, Holzseige, Jägerhöhe, Kaaghof, Knollenhof, Königshof, Michelsberg, Mühlenthal, Muckenbach, Oberhof und südöstlicher Bereich der Wulkersdorfer Straße, Obermainsbach, Reisach, Roithof, Stadl, Stefling, Strasshof, Sulzmühl (ohne Flugplatzbereich), Thann, Tiefenbach, Treidling, Trumling, Untermainsbach, Überfuhr, Vorderkohlstetten und Weißenhof. Deren Gebühr beträgt derzeit 2,15 €/m³ zzgl. 7 % MwSt.

Abwasserbeseitigung

Einleitungsgebühr:

Sie beträgt derzeit 2,21 € pro Kubikmeter Abwasser.

http://www.nittenau.de//rathaus-service/ortsrecht-gebuehren/verbrauchsgebuehren