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Stadt Nittenau

der Stadt Nittenau

Die politischen Belange der Stadt Nittenau liegen in den Händen von Stadtrat und Stadtverwaltung. Beide werden vom Ersten Bürgermeister Benjamin Boml geleitet. Der Stadtrat mit seinen insgesamt 20 Sitzen und dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister gilt als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und ist das höchste Gremium, das über alle bedeutenden Angelegenheiten entscheidet und die Grundsätze sowie Richtlinien für die Verwaltung festlegt. Der Stadtrat ist immer dann zuständig, wenn die Aufgaben nicht zum originären Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters gehören.

Das Gremium übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt (letzte Wahl 2020). Während der Erste Bürgermeister direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, bestimmt der Stadtrat seine Stellvertretung (Zweiter und Dritter Bürgermeister) aus seinen Mitgliedern.

Die Sitzungen des Stadtrates finden öffentlich statt. Bestimmte Tagesordnungspunkte werden allerdings nichtöffentlich behandelt, wenn Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Dritter das erforderlich machen. Nichtöffentlich werden insbesondere Grundstücksgeschäfte der Stadt sowie Personalangelegenheiten behandelt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können jederzeit bei der öffentlichen Sitzung teilnehmen und zuhören. Im Sitzungskalender sind die Termine und Themen aufgelistet.

Zu den Stadtratsmitgliedern

http://www.nittenau.de//rathaus-service/stadtrat/stadtrat