Aktuelles
Funkwasserzähler und Gartenwasserzähler
Zum Stichtag 30. November 2025 findet in der Stadt Nittenau die planmäßige Fernablesung der Funkwasserzähler statt. Der Großteil der Haushalte muss hierfür nichts unternehmen, da die digitalen Zähler automatisch ausgelesen werden.
Für Gartenwasserzähler ist jedoch eine eigene Meldung des Zählerstands erforderlich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den aktuellen Stand ihres Gartenwasserzählers bis spätestens 30. November per E-Mail an verbrauchsgebuehren(@)nittenau.de
zu übermitteln. Die Angabe von Straße, Hausnummer und Zählerstand ist ausreichend. Fotografien des Zählers werden nicht akzeptiert. Zu spät eingegangene Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zudem weist die Stadt darauf hin, dass nur geeichte Zähler für eine Kanalgebühren-Ermäßigung anerkannt werden. Ist die Eichfrist abgelaufen, muss der Zähler in Eigenverantwortung ausgetauscht werden. Der alte Zähler ist aufzubewahren, bis er von einem Mitarbeitenden des Wasserwerks geprüft wurde. Für die Verplombung eines neu eingebauten Zählers ist ein Termin mit dem Wasserwerk telefonisch unter 0177 3096093 zu vereinbaren.
Die neue Verbrauchsgebühren ab dem 1. Januar 2026 lauten wie folgt:
- Grundgebühr: 3,50 Euro pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.)
- Wasser: 2,63 Euro pro m³ (zzgl. 7 % MwSt.)
- Kanal: 4,54 Euro pro m³
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter verbrauchsgebuehren(@)nittenau.de zur Verfügung.





