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Nächtlicher Einsatz von Mährobotern verboten
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schwandorf hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern auf dem gesamten Landkreisgebiet untersagt. Ziel ist der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren, die besonders in der Nacht aktiv sind und häufig in Gärten, Grünanlagen oder Parks nach Nahrung suchen.
Die Zeiten, in denen Mähroboter nicht in Betrieb genommen werden dürfen, richten sich nach der Jahreszeit und orientieren sich an Dämmerung und Nacht:
- März: 17:20 – 07:20 Uhr
- April: 19:15 – 07:20 Uhr
- Mai: 20:00 – 06:20 Uhr
- Juni: 20:40 – 05:40 Uhr
- Juli: 20:20 – 06:15 Uhr
- August: 19:30 – 07:00 Uhr
- September: 18:20 – 07:40 Uhr
- Oktober: 16:20 – 08:20 Uhr
- November: 15:45 – 08:15 Uhr
Von der Regelung ausgenommen sind Mähroboter in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern.
Der Hintergrund: Igelbestände haben in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Untersuchungen zeigen, dass Igel durch Mähroboter verletzt oder getötet werden, insbesondere nachts, wenn sie aktiv auf Nahrungssuche sind. Die Allgemeinverfügung soll die Gefahr für Igel und andere kleine Tiere erheblich reduzieren und ist rechtlich notwendig, um den Schutz dieser besonders geschützten Arten sicherzustellen.
Der Betrieb von Mährobotern ist tagsüber weiterhin erlaubt, sodass Gartenarbeit flexibel geplant werden kann.





