Aktuelles
Winterräumdienst
Um in den kommenden Wochen und Monaten einen ordnungsgemäßen Winterdienst gewährleisten zu können, bittet die Stadt Nittenau alle AnwohnerInnen, die Fahrzeuge möglichst nicht auf den Straßen oder Wendeplätzen zu parken. Diese Fahrzeuge stellen ein unüberwindliches Hindernis für die Räum- und Streufahrzeuge dar, sodass bei Nichtbeachtung der Winterdienst nur unzureichend durchgeführt werden kann. Dies gilt vor allem in engen Straßen oder Sackgassen. Die Stadt Nittenau gibt zu bedenken, dass die Schneeräumschilder eine Überbreite haben und ein Ausweichen nicht möglich sein wird. Schnee, der von den Räumschildern auch vor Grundstückseinfahrten zu liegen kommt, muss von den EigentümerInnen zusätzlich beseitigt werden. Auch wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, den Schnee von Grundstücken und Gehbahnen auf die bereits geräumte Fahrbahn zu verbringen, da dies neben einer Gefährdung auch eine Erschwerung des Verkehrs bewirkt. Außerdem bittet die Stadt Nittenau alle um Verständnis für die Mitarbeiter vom städtischen Bauhof. Der Winterdienst stellt eine enorme Anforderungen an Mensch und Material dar, sodass nicht überall zur gleichen Zeit ein Höchstmaß am Räumdienst bewerkstelligt werden kann. Die Stadt wird alles im Rahmen der Möglichkeiten versuchen, die voraussichtlichen Behinderungen durch Schnee und Eis zu mindern.





