Aktuelles: Gemeinde Nittenau

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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  • Google Ireland Limited
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Neusta destination.one GmbH
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neusta destination.one GmbH Münchener Straße 1 D-86899 Landsberg am Lech
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neusta destination.one GmbH Münchener Straße 1 D-86899 Landsberg am Lech
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Locaboo
Auf unserer Webseite ist das Online-Buchungssystem von Locaboo eingebunden. Sie haben darüber die Möglichkeit online Ihre Buchungen und Zahlungen einzusehen oder Ihre Kundendaten zu ändern (der Funktionsumfang ist abhängig von den gebuchten Leistungen).
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Locaboo GmbH Balanstr. 73 | Haus 12 81541 München
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Zum Zweck der Online-Buchung wählen Sie zunächst den gewünschten Zeitraum aus und geben anschließend über den Checkout die dafür benötigten Daten (Adress- und Accountdaten) in das Formular ein. Die eingegebenen Daten werden für die Planung, Durchführung und ggf. für die Nachbereitung der Buchung verwendet.

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Zum Zweck der Online-Buchung wählen Sie zunächst den gewünschten Zeitraum aus und geben anschließend über den Checkout die dafür benötigten Daten (Adress- und Accountdaten) in das Formular ein

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst unkomplizierten und ansprechenden Online-Buchung auf unserer Webseite. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, der Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen.

Ort der Verarbeitung
Locaboo GmbH Balanstr. 73 | Haus 12 81541 München Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Buchungsdaten werden für uns bei der Locaboo GmbH gespeichert und verbleiben dort, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gesetzliche Bestimmungen bleiben davon unberührt.
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Locaboo GmbH

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datenschutz@locaboo.com.

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Livespotting
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Verarbeitungsunternehmen
livespotting ist ein Produkt derFOSS GmbHRuggernstrasse 8CH-8113 BoppelsenSchweiz
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Europäische Union, Rechenzentrum der 23m in Frankfurt am Main
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  ca. 0,3 Sek
Datenempfänger
   

FOSS GmbH
Ruggernstrasse 8
8113 Boppelsen
Schweiz

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Tomas
Dies ist eine Buchungsstrecke für die Webseite von der Stadt Nittenau.
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Adresse des Dienstleisters in der EU: Lohospo GmbHAm Bischofskreuz 179114, Freiburg im Breisgau
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  • TPortal
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

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Datenempfänger
   
  • Lohospo GmbH
  • My.IRS Gmbh
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Lohospo: Reinhard M. Novak 07633 9382298 http://www.dsb-ext.com/

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Formular für der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Datenempfänger
   

datenschutz@akdb.de

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Aktuelles

Mikrozensus 2023 startet in Bayern - 60.000 Haushalte werden befragt

icon.crdate09.03.2023

Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle.

Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die
rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns.

Im Jahr 2023 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.

60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert,
verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.

Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haus- halten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält. Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html