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Feuerwehr-Aktionswoche, Teil 3 (Historisches)

Wie wurden denn überhaupt die Feuerwehren damals finanziert?
Nach der Bestandsaufnahme der Feuerlöschrequisiten stellte sich schnell heraus, dass viele Geräte einer Reparatur bedurften oder neu beschafft werden mussten. Die Besorgung der Geräte war kostspielig und vom Gemeindehaushalt alleine nicht zu bestreiten. Die Mittelbeschaffung war neben der Einübung an den Geräten die vordringlichste Aufgabe der neuen Feuerwehrführung. Bittschreiben an die Waldeigentümer, an den Gutspächter von Bodenstein sowie an die gräfliche Du Moulin’sche Güteradministration zur Überlassung von Bauholz zur Errichtung eines Steigerhauses zeugen davon. Auch bei verschiedenen Versicherungsagenturen wurde um Geldunterstützung nachgesucht.
Auch an den Magistrat des Marktes Nittenau trug man die Bitte heran, dem Institute der Feuerwehr aus Kommunalmitteln eine jährlich wiederkehrende Unterstützung angedeihen zu lassen, für die Aufbringung eines Kapitals von 500 Gulden die Garantie zu übernehmen und den ehemaligen Schulgarten der Feuerwehr als Turnplatz zu überlassen.
Eine weitere Geldbeschaffungsmaßnahme war der Antrag zur Errichtung einer Glücksbude für den Kirchweihsonntag und –montag, den wie folgt stattgegeben wurde.
Abschr. Nr. 3.592, Regensburg, 5. Sept. 1867
lm Namen Seiner Majestät des Königs
Auf die berichtliche Vorlage vom 2. dieses Monats wird hiermit der freiwilligen Feuerwehr zu Nittenau gemäß Paragraph 1 der aller höchsten Verordnung vom 10. Juli l.J die Bewilligung, am 15. Die ses Monats beziehungsweise an einem noch auszuwählenden späteren Tage dortselbst eine Glücksbude öffentlich aufzustellen, unter der Bedingung ertheilt, daß höchstens 4ooo Lose a 3 Kreuzer ausgegeben werden, daß auf je 1O Lose ein Treffer kommt und daß der Reinerlös lediglich zur Bestreitung von Ausgaben auf Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr verwendet wird.
Kgl. Regierung der Oberpfalz v. Regensburg
Kammer des Innern
Der Magistrat beschloss außerdem, dass bei Verehelichung im hiesigen Markte eine Gebühr von 3 Gulden zur Verwendung für die Feuerwehr zur Deckung der aufgenommenen Schulden entrichtet werden muss. Dieser Beschluss wurde vom Bezirksamt Roding im Januar 1869 genehmigt und bereits im Juli wurden 45 Gulden an die Feuerwehr überwiesen.
Im August 1898 beschloss der Magistrat den Verehelichungsbeitrag auf 10 Mark anzuheben. Dies entsprach einer Anhebung von knapp 100% (3 Gulden = 5 Mark 14 Pfennig).
Das Bezirksamt Roding stellte im Jahr 1900 dazu fest, dass die Schuld von 1867 (500 Gulden) bereits getilgt sein müsste und die Erhebung hätte eingestellt werden müssen. Eine Verdoppelung des Betrages ist reine Willkür und es fehlt die gesetzliche Grundlage. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Beschluss rückgängig zu machen.
Morgen gibt’s dann für euch ein paar Infos zu unseren acht Feuerwehren im Stadtgebiet!