Aktuelles
Hochwasserschutz in Nittenau
icon.crdate04.10.2024
Dem Nittenauer Stadtrat wurde der aktuelle Sachstand zum Hochwasserschutz vorgestellt.
Christian Götz, Abteilungsleiter für den Landkreis Schwandorf am Wasserwirtschaftsamt Weiden, und Herr Roland Wach vom beauftragten Büro Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG Beratende Ingenieure, informierten die Mitglieder des Stadtrates über den aktuellen Verfahrens- und Planungsstand zum Hochwasserschutz in Nittenau. Im Jahr 2013 haben dazu die Vorplanungen des Wasserwirtschaftsamtes Weiden begonnen, in den Jahren 2014 bis 2020 folgte die Entwurfsplanung. Bis 2019 haben zusätzlich Abstimmungsgespräche mit den Wasserkraftanlagen-Betreibern stattgefunden, wobei diverse Plan- und Ablöseunterlagen erstellt wurden. Da im Jahr 2020 keine Einigung absehbar war, wurde die Hochwasserschutzmaßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt. Dadurch wird zunächst der Bauabschnitt 1 umgesetzt, wie der Deichbau und das Schöpfwerk. Nach Fertigstellung folgt der Bauabschnitt 2, der Fischaufstieg und Fischabstieg sowie die Rückverlegung des Wehrs.
Für den Bauabschnitt 1 konnten bereits verschiedene baufachliche Prüfungen stattfinden. Zum 05.02.2020 wurde der Regierung der Oberpfalz die Entwurfsplanung vorgelegt, am 30.04.2020 folgte die bauliche Stellungnahme und die genehmigte Kostenberechnung in Höhe von rund 27,5 Millionen Euro für den Bauabschnitt 1. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Genehmigung wurde zuletzt, am 05.07.2024, die zweite Tektur, die Umplanung, am Landratsamt vorgelegt.
Nun soll im Herbst dieses Jahres der zweite Erörterungstermin des Wasserwirtschaftsamtes mit dem Landratsamt Schwandorf stattfinden und bis Ende des Jahres die Beteiligtenbeitragsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Nittenau abgeschlossen werden. Die europaweite Ausschreibung der Bauleistungen ist im Jahr 2027 geplant, damit ein Jahr später die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt starten und in sechs Jahren abgeschlossen werden können.
Grundsätzlich ist - nach dem Bayerischen Wassergesetz - der Freistaat Bayern für den Hochwasserschutz zuständig, die Kommune hat jedoch einen Beteiligtenbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt grundsätzlich 50 Prozent. Da u. a. der Landkreis Schwandorf, und damit auch die Stadt Nittenau zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf zählt, liegt die Eigenbeteiligung bei 35 Prozent. Dieser Beitrag kann durch bare und unbare Leistungen finanziert werden. Zu den unbaren Leistungen zählen die Grundstücke sowie die Unterhalts- und Betriebskosten der Hochwasserschutzmaßnahmen. Somit übergibt der Freistaat Bayern dauerhaft, für die Zeitspanne von 100 Jahren, den Betrieb und den Unterhalt der Anlagen an die Stadt weiter. So könnte die Kommune den Betrieb des Schöpfwerkes einschließlich der Stromkosten, die gesamte Instandhaltung aller baulichen Anlagen, der Maschinen und Elektrotechnik sowie die künftigen Reinvestitionen übernehmen. Damit würde der unbare Beteiligtenbeitrag 6,4 Millionen Euro betragen und die bare Beteiligung 2,9 Millionen Euro. Eine weitere Alternative, die allerdings eine gesonderte Zustimmung vom Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz voraussetzt, ist der Unterhalt der Anlagen durch die Stadt und die Instandhaltung und Reinvestition der Schöpfwerke durch den Freistaat Bayern. Hier liegt der unbare Beteiligtenbeitrag bei 4,7 Millionen Euro und der bare Beteiligtenbeitrag bei 4,6 Millionen Euro.
Erster Bürgermeister Benjamin Boml stellte nach der Vorstellung fest: „Man kann diese unbaren Leistungen nicht mit unserem aktuellen Personal und nicht ohne zusätzliche Gerätschaften stemmen.“ Dies zusätzlichen Kosten müsse man bedenken, da das Wasserwirtschaftsamt in seiner Berechnung der unbaren Leistungen davon ausgehe, dass dies mit dem Bestandspersonal und vorhandenen Gerätschaften und Maschinen erfolgen könne. Boml monierte ferner, dass die Kostensätze für die Berücksichtigung unbarer Leistungen aus dem Jahr 2016 stammen und mit Blick auf die Inflation angepasst werden müssen. Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes gebe es diesbezüglich jedoch keine Bestrebungen. Auch kam die Frage im Stadtrat auf, ob die Hochwasserschutzmaßnahme zwingend umgesetzt werden müsse, oder ob man das Projekt aufgrund der Kosten zurückstellen könnte. Hier rieten die Experten ab: „Aktuell beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Nittenau auf 35 Prozent, das kann sich aber in den kommenden Jahren ändern.“ Aktuell gäbe es schon Gespräche, ob der Beitrag der Kommunen angehoben werden sollte und ob es weiterhin bessere Beiträge für Bereiche mit besonderen Handlungsbedarf gebe. „Sobald man die Beteiligtenbeitragsvereinbarung unterschreibt, kann dies nicht mehr angehoben werden.“ Außerdem habe die Regierung die verschiedenen Hochwasserschutzmaßnahmen in Bayern geprüft und priorisiert. Darunter auch das Projekt in Nittenau. „Der Kosten-Nutzen-Faktor liegt bei über zwei“, so Götz, „das bedeutet, dass beim Eintritt eines Hochwassers der Schaden voraussichtlich mehr als doppelt so hoch sein wird, wie die aktuelle Investition.“ Dies sei als relativ hoch einzustufen. Zudem rechne man mit keinem erheblichen Anstieg der Kosten seit der letztmaligen Kalkulation aus dem Jahr 2021. Die Frage sei nicht, ob man in Nittenau mit einem großen Hochwasser rechnen muss, sondern wann.
Um schlussendlich eine Entscheidung im Gremium treffen zu können, wird die Stadtverwaltung in Bezug auf die finanzielle Beteiligung der Stadt Nittenau eine Entscheidungsgrundlage ausarbeiten und dem Stadtrat noch dieses Jahr vorstellen. Darin werden verschiedene Varianten der Finanzierung in bare und unbare Leistungen präsentiert.