Aktuelles
Hinsehen statt wegschauen - Sicherheitswacht für Nittenau
icon.crdate29.01.2025
Um die Aufrechterhaltung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe weiterhin in höchstem Maß gewährleisten zu können ist die Polizeiinspektion Burglengenfeld zusammen mit der Polizeistation Nittenau in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nittenau derzeit auf der Suche nach Mitgliedern für das Team der "Sicherheitswacht".
"Hinsehen statt wegschauen" - Nach diesem Motto leisten Angehörige der Bayerischen Sicherheitswacht einen aktiven Beitrag für die Sicherheit und Ordnung in ihrer Heimatkommune.
Um die Aufrechterhaltung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe weiterhin in höchstem Maß gewährleisten zu können ist die Polizeiinspektion Burglengenfeld zusammen mit der Polizeistation Nittenau in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nittenau derzeit auf der Suche nach Mitgliedern für das Team der "Sicherheitswacht".
Für Ihren wichtigen Beitrag erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 8 Euro pro Stunde. Die Einteilung der Dienste, welche in Zweier-Teams verrichtet werden, ist grundsätzlich sehr flexibel gestaltet um auch berufstätigen Mitgliedern größtmögliche Freiheiten zu bieten.
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen, um Mitglied der Sicherheitswacht zu werden?
Sie
• gehen gerne mit Menschen um,
• sind zuverlässig und übernehmen gerne soziale Verantwortung,
• wollen einen aktiven Beitrag für Recht und Ordnung in Ihrer Heimat leisten,
• sind mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt (Verwendungsalter bis 67 Jahre)
• verrichten gerne Außendienst,
• haben eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung,
• können für diese Aufgabe etwa 5 Stunden im Monat oder mehr Zeit aufbringen.
Welche Rechte haben Sie als Angehörige(r) der Sicherheitswacht?
Sie haben zunächst die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch:
• Sie dürfen einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
• Sie haben das Recht auf Notwehr und Nothilfe bei Angriffen gegen Sie selbst oder Ihre Mitbürger.
Darüber hinaus stehen Ihnen als Sicherheitswachtmitarbeiter noch weitergehende Befugnisse zu:
• Sie dürfen Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
• Sie dürfen anderen Personen zur Abwehr einer Gefahr einen Platzverweis erteilen; das heißt, jemanden anweisen, sich zu entfernen.
• Sie dürfen personenbezogene Daten an die Polizei und die Gemeinde bzw. Stadt übermitteln.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bewerbungen können unter Verwendung des Stichworts „Sicherheitswacht Nittenau“ an die Stadt Nittenau oder direkt an die Polizeiinspektion Burglengenfeld gerichtet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Polizeiinspektion Burglengenfeld
Chr.-W.-Gluck-Str. 14
93133 Burglengenfeld
Tel. Telefonnummer: 09471/70150
E-Mail-Adresse: pi.burglengenfeld(@)polizei.bayern.de
oder unter
