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Bei Schneefall immer im Einsatz - der Winterdienst in Nittenau

Damit die Bürger sicher zur Arbeit, in die Schule oder zu anderen Terminen kommen, sorgen sieben Mitarbeiter des Nittenauer Bauhofs für den Winterdienst.
Trotz des tagtäglichen Einsatzes häufen sich die Beschwerden und teils harsche Reaktionen. Es gibt unzählige Anrufe, E-Mails, Drohungen und wütende Kommentare in den sozialen Medien. Dabei erfordert es viel Planung, um die Straßen und Wege in einem vernünftigen Zeitraum zu räumen.
Eine große Herausforderung ist der enorme Zeitaufwand, der notwendig ist, um das Stadtgebiet ein einziges Mal zu räumen. Die Länge der Ortsstraßen und der Gemeindeverbindungsstraßen beträgt über 130 km. Es ist daher nicht möglich, dass alle Straßen gleichzeitig geräumt werden.
Ein weiterer Punkt, der oft missverstanden wird, ist die allgemeine Räumpflicht der Kommune. Grundsätzlich gibt es keine Räum- und Streupflicht für alle Fahrbahnen, dies ist eine freiwillige Dienstleistung der Stadt Nittenau. Aufgrund der Sicherheit ist es uns aber wichtig, diese Aufgabe zu übernehmen und die Hauptverkehrswege so schnell wie möglich zu räumen. Wir können jedoch nicht überall gleichzeitig sein, wodurch es sein kann, dass Nebenstraßen oder Straßen ohne Steigung oder Gefälle nachrangig geräumt werden. Sobald die stark frequentierten Straßen frei sind, wird man sich den Nebenstraßen widmen.
Hier sind allerdings auch die Anwohner und Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, vor ihrem Grundstück den Gehweg, falls kein Gehweg vorhanden ist eine Gehbahn von 1,5 Metern, von Schnee und Eis zu befreien. Der Gehweg ist unter anderem auch zu räumen, wenn ein Grünstreifen zwischen der Grundstücksgrenze und dem Gehweg liegt. Das Nichtbeachten kann nicht nur zu gefährlichen Situationen für Fußgänger führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Angesichts der alljährlichen Herausforderungen appelliert die Stadt an die Bürger, Geduld zu haben und die Arbeit des Winterdienstes zu unterstützen, indem sie sich an die Regeln zur Räumpflicht halten und Verständnis für die Situation zeigen.
Der Winterdienst arbeitet hart, oft unter schwierigen Bedingungen, um die Straßen sicher zu halten. Jeder kann seinen Beitrag leisten, indem er die Gehwege vor seinem Haus räumt und Verständnis für die herausfordernde Arbeit zeigt.
Um einen ordnungsgemäßen Winterdienst gewährleisten zu können, sollten die privaten Fahrzeuge deshalb möglichst nicht auf den Straßen oder Wendeplätzen geparkt werden.
Diese Fahrzeuge stellen ein unüberwindbares Hindernis für die Räum- und Streufahrzeuge dar, sodass bei Nichtbeachtung der Winterdienst nur unzureichend durchgeführt werden kann. Dies gilt vor allem in engen Straßen. Dabei ist zu beachten, dass die Schneeräumschilder Überbreite haben und ein Ausweichen nicht ausführbar ist. Durch die parkenden Fahrzeuge ist es nicht immer möglich, in die Straßen hineinzufahren. Schnee, der von den Räumschildern auch vor Grundstückseinfahrten zu liegen kommt, muss von den Eigentümern eigenständig beseitigt werden. Auch wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, den Schnee von Grundstücken und Gehbahnen auf die bereits geräumte Fahrbahn zu verbringen, da dies eine Gefährdung und Erschwerung des Verkehrs bewirkt. Bitte gehen Sie Ihrer Schneeräumpflicht nach. Die umgeräumten Gehwege sind für unsere Bürgerinnen und Bürger mit Rollstuhl, Kinderwagen und Co. ein großes Problem! Letztlich sollte das Ziel sein, gemeinsam durch die Wintermonate zu kommen – mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung. Denn nur so können alle Bürgerinnen und Bürger sicher und unbeschadet durch den Winter kommen.