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Kurioser Vorfall auf dem Nittenauer Volksfest (1954)



Am 18. Mai 1954 erschien in der Mittelbayerischen Zeitung ein humorvoller Artikel mit der auffälligen Überschrift: "Nachtwächter Albert erlag dem „Geist“, den er bewachen sollte". Die Redakteure nahmen den Vorfall, der sich auf dem Volksfest in Nittenau ereignet hatte, nicht allzu ernst, fanden ihn aber so unterhaltsam, dass er in der Gesamtausgabe der Zeitung veröffentlicht wurde. Auch Leserinnen und Leser im Städtedreieck konnten darüber schmunzeln, denn: Zwei der Tatverdächtigen stammten aus dem heutigen Stadtgebiet von Teublitz.
Um seine wertvollen Schnapsvorräte vor Diebstahl zu schützen, engagierte der Veranstalter des Volksfestes in Nittenau einen Nachtwächter. Doch dieser war selbst dem Alkohol nicht abgeneigt. Damit er während seiner Schicht Gesellschaft hatte, lud er zwei ältere Trinkkumpane aus Teublitz und dem heutigen Stadtteil Münchshofen ein. Gemeinsam leerten sie bereits in der ersten Nacht fünf Flaschen Schnaps. Auf dem Heimweg zerbrach ihnen eine Flasche, und der beißende Alkoholgeruch führte die Ermittler direkt zur Wohnung des Nachtwächters. Ein Leugnen war zwecklos: Der Nachtwächter wurde zu vier Monaten Haft verurteilt, seine beiden Begleiter erhielten jeweils drei Monate Gefängnis.
Quelle: Dr. Thomas Barth, Stadtarchiv Teublitz





