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Stadt Nittenau

Fernablesung der Wasserzähler und Ablesung der Gartenwasserzähler

Artikel vom 06.11.2023

Zum Stichtag 30.11.2023 findet in allen Haushalten die Fernablesung der Funkzähler für den Wasserverbrauch statt.

Der Zählerstand des Gartenwasserzählers muss selbst abgelesen und bis spätestens 30.11.2023 des jeweiligen Abrechnungsjahres an die zuständige Stelle für Verbrauchsgebühren, ausschließlich in Schriftform an verbrauchsgebuehren(@)nittenau.de oder per Post an Stadt Nittenau, Gerichtsstraße 13, 93149 Nittenau, gemeldet werden. Versäumte Meldungen der Zählerstände können künftig und auch im Folgejahr nicht mehr berücksichtigt werden.

Zu überprüfen ist das Eichjahr des Gartenzählers, da ungeeichte Zähler bei der Kanalermäßigung nicht mehr berücksichtigt werden können. Es muss, wenn nötig, für Ersatz gesorgt und mit dem Wasserwerk ein Termin (Mobiltelefon: 0177 3096093) zum Verplomben vereinbart werden.

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