Bekanntmachung Plakatierungsverordnung
Artikel vom 29.02.2024
Der Stadtrat Nittenau hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 auf Grund des Art. 28 Landesstraf- und Verordnungsgesetztes (LStVG) eine Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Stadt Nittenau (Plakatierungsverordnung) beschlossen.
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie liegt in der Verwaltung der Stadt Nittenau, Gerichtsstr. 13, 93149 Nittenau (Zi. R 102 Herr Schwandtner/Frau Eger) während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr auf.
Stadt Nittenau
Nittenau, 28.02.2024
Benjamin Boml
Erster Bürgermeister