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Stadt Nittenau

PV-Anlage wurde genehmigt

Artikel vom 24.01.2023

Seit geraumer Zeit beschäftigen den Nittenauer Stadtrat die erneuerbaren Energien, da eine Vielzahl an Anträgen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen von unterschiedlichen VorhabenträgerInnen eingereicht wurden. Bevor das Gremium über diese Anträge abstimmen konnte, wurde vorab ein Kriterienkatalog erstellt, anhand welchem die Pläne kategorisiert werden können.

In der ersten Stadtratssitzung des Jahres 2023 behandelte das Gremium nun drei Anträge.

Im Mai 2022 beantragte der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und Änderung des Bebauungsplans „Lichtenhaid“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 1011 Gemarkung Bleich zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage. Die im Flächennutzungsplan derzeitige Ausweisung als Industriegebiet soll als Sondergebiet Anlage geändert werden. Das Gremium sah die Umsetzung der PV-Freiflächenanlage an dem Ort als besonders geeignet und stimmte dem Antrag einstimmig zu. Florian Doll, Freie Wähle, meinte: „Diese Fläche kann definitiv für eine Anlage genutzt werden, da sie in einem Industriegebiet liegt und keine gute Fläche für die Landwirtschaft ist.“ Dem stimmte Florian Hummel im Namen der CSU-Fraktion zu. Christoph König, Bündnis 90/Die Grüne, empfahl zu prüfen, ob eine Umwidmung rechtlich überhaupt notwendig wäre. Erster Bürgermeister Benjamin Boml erklärte zudem auf Anfrage, dass sich die Wohngebiete Lichtenhaid und Annahaid in einem Gewerbegebiet befänden und deshalb das vorab festgelegte Ausschlusskriterium, ein Abstand von 300 Metern zu Wohnbebauung, nicht zum Greifen komme.

Zwei weitere Anträge, die Errichtung der Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 216 Gemarkung Fischbach sowie auf den Grundstücken Fl. Nrn. 761 und 1150 Gemarkung Fischbach, wurden bezugnehmend auf den Kriterienkatalog vom Gremium mit großer Mehrheit abgelehnt.

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