Seite drucken
Stadt Nittenau

Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen

Artikel vom 24.01.2023

Der Landkreis Schwandorf wurde in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen und stellt nun am 01.02.2023 auf das Digitale Antragsverfahren um. Damit geht an diesem Tag die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen von den Gemeinden auf das Landratsamt Schwandorf über. Dies bedeutet auch, dass ab dem 01.02.2023 versehentlich bei der Gemeinde eingereichte Papieranträge zunächst unverzüglich ohne weitere Prüfung an das Landratsamt Schwandorf weiterzuleiten sind. Parallel hierzu besteht ab dem 01.02.2023 auch die Möglichkeit, durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bestimmte Verfahren digital über das Bayern-Portal einzureichen.

Die Einreichung der Anträge kann entweder nur in Papierform oder nur digital erfolgen.

Weitere Hinweise finden Sie ab dem 01.02.2023 auch auf der Homepage des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Bürgerservice/Bauamt/Digitaler Bauantrag.

http://www.nittenau.de//stadt-wirtschaft/aktuelles-bekanntmachungen/aktuelles