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Stadt Nittenau

Stadt Nittenau fördert Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)

Artikel vom 25.05.2023

Angesichts der steigenden Herausforderungen der Energiewende schafft die Stadt Nittenau einen finanziellen Anreiz für Privatpersonen und örtliche Vereine zur Deckung des privaten Grundverbrauchs an elektrischen Strom mittels erneuerbarer Energien. Vor diesem Hintergrund leistet die Stadt Nittenau künftig einen kommunalen Zuschuss zur Anschaffung von Stecker-Solaranlagen, sogenannter Balkonkraftwerke.

Das Förderprogramm beschränkt sich auf natürliche Personen und örtliche eingetragene Vereine. Es ist ein Zuschuss von 10% der Anschaffungskosten, maximal 100 € pro Antrag vorgesehen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, bis diese aufgebraucht sind. Für das Jahr 2023 werden 5000 Euro zur Verfügung gestellt.

Durch die Bank durch fand der Antrag der Freien-Wähler-Fraktion großen Zuspruch im Stadtrat, weshalb auch der Förderung zugestimmt wurde. Zunächst entschied man sich für einen Förderzeitraum ab 01.04.2023 bis 2027.

Alle Nittenauer BürgerInnen, die sich während dieser Zeit eine Balkonkraftanlage zulegen, können bei der Stadt Nittenau einen Antrag stellen. Dieser ist hier zu finden. Gemeinsam mit der Rechnung kann dieser auf dem postalischen Weg (Gerichtsstraße 13, 93149 Nittenau) oder per E-Mail (poststelle(@)nittenau.de) eingereicht werden. Eine separate Einreichung beim Landkreis Schwandorf ist nicht erforderlich.

Stecker-Solaranlage Förderantrag (PDF-Datei)

Stecker-Solaranlage Richtlinien (PDF-Datei)

http://www.nittenau.de//stadt-wirtschaft/aktuelles-bekanntmachungen/aktuelles