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Stadt Nittenau

Glasfaseranschluss für alle

Artikel vom 26.05.2023

Ziel der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus in Deutschland zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Nach der Richtlinie sind nun auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. Damit bestünde die Möglichkeit, die restlichen rund 50 Haushalte in „Stefling Ost“ und die drei Grundstücke in Überfuhr, welche nach bereits beschlossenen Beteiligungen an Förderprogrammen sowie feststehenden eigenwirtschaftlichen Ausbauplanungen von Unternehmen nicht berücksichtigt werden, mit Glasfaser zu erschließen.

In der Stadtratssitzung am 23.05.2023 wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, die notwendigen Schritte für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis zur Auswertung der Ergebnisse der Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie einzuleiten. Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, muss ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Ziel des Markterkundungsverfahrens ist es, alle noch nicht gigabitfähigen Haushalte aufzuzeigen.

Anschließend kann – nach erneuter Beschlussfassung im Stadtrat – ein Förderantrag eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung beträgt der Fördersatz des Bundes mindestens 50 Prozent, die restlichen Prozente werden vom Freistaat übernommen, sodass schließlich für die Stadt Nittenau ein Eigenmittelbeitrag von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu leisten ist.

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