Aktuelles
Bewerbung ehrenamtliche/r Behindertenbeauftragte/r
icon.crdate21.01.2026
Der Stadtrat hat Richtlinien zur Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erlassen.
Der Stadtrat hat Richtlinien zur Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten erlassen. Danach soll eine ehrenamtliche Person bestellt werden, die die Interessen von Menschen mit Behinderung vertritt. Diese begleitet und berät die Stadt Nittenau auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Sie trägt zur Gleichberechtigung bei, soll die Einbindung von Menschen mit Handicap und die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen fördern.
Die / Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte wird vom Stadtrat für die Dauer von drei Jahren bestellt. Vor der Bestellung können Personen für die Besetzung der Stelle vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Gemeindebürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, sowie in der Stadt Nittenau tätige Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die / Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Wohnsitz in Nittenau und
- Vollendung des 18. Lebensjahrs und
- Mensch mit Behinderung, Angehörige/r eines Menschen mit Behinderung oder mehrjährige berufliche Erfahrung im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Wir freuen uns über Bewerbungen an poststelle(@)nittenau.de bis spätestens 6. Februar 2026.
Bei Rückfragen steht die Geschäftsleiterin, Marina Brückner, unter Telefonnummer: 09436 30918 zur Verfügung.
Richtlinien für die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (PDF-Datei)




