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Stadt Nittenau

Wasserrechtsverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser aus Stefling und Hof am Regen

Artikel vom 02.02.2023

Die Stadt Nittenau hat wegen Ablaufs der bisherigen Erlaubnis die erneute Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitungen von Niederschlagswasser aus Stefling und Hof am Regen in den Regen beantragt (4 Einleitungsstellen).

Der Plan liegt bei der Stadt Nittenau, Zimmer-Nr. 7, Gerichtsstraße 13, 93149 Nittenau, in der Zeit vom 02.02.2023 bis 02.03.2023 zur Einsichtnahme aus.

Die Planunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link: https://share.landkreis-schwandorf.de/s/6XqnCMSHrL6o8Xi

Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Stadt Nittenau zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Nittenau oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan zu erörtern.

Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nittenau, 01.02.2023

Stadt Nittenau

Abdruck Vollzug der Wassergesetze (PDF-Datei)

http://www.nittenau.de//stadt-wirtschaft/aktuelles-bekanntmachungen/bekanntmachungen