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Stadt Nittenau

Wasserrechtliche Erlaubnis Niederschlagswasser Stefling und Hof am Regen

Artikel vom 09.10.2023

Die Stadt Nittenau hat beim Landratsamt Schwandorf die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus Stefling und Hof am Regen in den Regen beantragt.

Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 29.09.2023 erteilt.

Eine Ausfertigung der Erlaubnis mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der Stadt Nittenau, Zimmer-Nr. 2 Gerichtsstraße 13, 93149 Nittenau, in der Zeit vom

11.10.2023 bis 25.10.2023

während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter folgendem Link: https://share.landkreis-schwandorf.de/s/6XqnCMSHrL6o8Xi

Maßgeblich ist der Inhalt der bei der Stadt Nittenau zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Nittenau, 10.10.2023

Stadt Nittenau

Benjamin Boml

Erster Bürgermeister

http://www.nittenau.de//stadt-wirtschaft/aktuelles-bekanntmachungen/bekanntmachungen