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Stadt Nittenau

Stadtsanierung Nittenau

Die Stadt Nittenau nimmt seit 1989 ununterbrochen an den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung teil. In dieser Zeit wurden insgesamt rund 50 Städtebaufördermaßnahmen mit staatlichen Zuschüssen durchgeführt, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass der Kern unserer Stadt  Stück um Stück wieder „lebens- und liebenswürdiger“ wurde. Rund 10 Millionen Euro wurden seither in der Innenstadt investiert, wofür die Stadt rund 4,5 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten hat. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchung durch das Architekturbüro Sigi Wild für die Altstadt Nittenau, erfolgte 1989 als erste Maßnahme die Sanierung der Stadttürme und der verbliebenen Reste der historischen Stadtmauer. Wie bereits bei den vorbereitenden Untersuchungen erkannt, wurden zur Stärkung der Wohnnutzung verschiedene private Modernisierungen unterstützt um letztlich die Erhaltung der Gebäude und Wiederbelebung der Innenstadt zu gewährleisten.

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes wurden die Quartiere Am Burghof, Kellnergasse und Oberer Torweg in Abstimmung mit dem städtebaulichen Berater neugestaltet und die Verkehrsräume sowohl für den fahrenden und ruhenden Verkehr als auch für den Fußgänger klar definiert. In den rückwärtigen Bereichen der Haupterschließungsstraßen (Hauptstraße, Kolpingstraße, Oberer- und Unterer Torweg) wurde zudem auf einen verkehrsberuhigten Ausbau großen Wert gelegt.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde an der Engstelle am westlichen „Eingang“ der Innenstadt (Unteres Tor) der von Bürgern geforderte Fußgängerdurchgang in Verbindung mit der Erneuerung des maroden Gebäudes realisiert. Zur Regelung des ruhenden Verkehrs wurden an der kleinen Regenbrücke ausreichende Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt geschaffen. In diesem Zuge wurde auch der Regenuferweg neugestaltet und der Erholungsraum Regenfluß erheblich aufgewertet.

Mit dem Erwerb und anschließenden Abbruch der Industriebrache (ehemalige Konservenfabrik) auf der Angerinsel und Schaffung einer Fußwegverbindung zwischen den Ortsteilen Nittenau und Bergham hat sich die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich nachhaltig verbessert.

Im nicht rentierlichen Teil wurden Grünflächen sowie eine „Biergartenflächen“ zur Freizeit und Erholung unmittelbar am Regen angelegt. Im rentierlichen Teil wurden die nicht mehr sanierbaren Gebäude abgebrochen. Die noch verbliebenen Gebäude Am Anger 1 und Am Anger 5 sollen einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden wobei hier die Entscheidungsfindung noch nicht gänzlich abgeschlossen ist. In Vorbereitung der Neugestaltung der beiden Hauptverkehrsstraßen Hauptstraße und Kolpingstraße wurde das verbindende Element Gerichtsstraße auch mit der Verlängerung bis zum Rathaus mit Ausnutzung des verfügbaren Straßenraums altstadtgerecht angelegt. Durch diese Ordnungsmaßnahmen wurden auch private Teilsanierungen angeregt die durch die Möglichkeit einer klar geregelten finanziellen Unterstützung durch das seit 2001 geschaffene kommunale Förderprogramm realisiert und zur Verbesserung und Aufwertung des Stadtbildes maßgeblich beigetragen haben.

Weitere Informationen

Kommunales Förderprogramm

Im Rahmen der Städtebauförderung hat die Stadt Nittenau ein Kommunales Förderprogramm aufgelegt, um die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Ortsbildpflege weiter zu fördern und Mehrbelastungen daraus auszugleichen. Über dieses Programm werden von der Stadt und der Regierung der Oberpfalz den Hauseigentümern in der Innenstadt Mittel bereitgestellt, die diesen die Möglichkeit geben sollen, Gelder abzurufen und Kosten zu decken, die durch die Beachtung der Richtlinien der Stadtsanierung entstehen. In den Genuss dieses Programms können solche Grundstücke kommen, die innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes (PDF-Datei) liegen.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschl. Fenstern und Türen
  • Verbesserungen an Dächern und Dachaufbauten
  • Herstellung und Umgestaltung, Begrünung und Bepflanzung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung
  • Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung von baulichen Mängeln
  • Modernisierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Missständen

Download Förderantrag (PDF-Datei)

Gestaltungsfibel

Mit der vom Stadtrat beschlossenen und 1999 in Kraft gesetzten „Gestaltungsfibel“ wird Ihnen ein Leitfaden an die Hand gegeben, der Hilfestellung bei der Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen gibt, und der zeigt, wie der Bauherr bei seinen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in den Genuss einer finanziellen Unterstützung durch das kommunale Förderprogramm der Stadt kommen kann. Die „Gestaltungsfibel“ beinhaltet auch das gesamte „Kommunale Förderprogramm“ und gibt Ihnen wertvolle Hinweise über den Ablauf des Verfahrens.

http://www.nittenau.de//stadt-wirtschaft/wirtschaft/stadtsanierung