Leichte Sprache
der Internetseite
Inhalt der Internetseite in Leichter Sprache
Nittenau ist eine schöne kleine Stadt.
Sie liegt in Bayern.
Sie liegt in der Nähe von Regensburg.
Nittenau hat ein Rathaus.
Die Einwohner von Nittenau können dort Anträge stellen.
Man kann sich beraten lassen.
In der Stadt gibt es viele verschiedene Vereine.
Man kann die Stadt besichtigen.
Die Landschaft ist schön.
Beispiele: Museum, Veranstaltungen, Wandern, Bootsfahrt, Schwimmbad.
Auf der Internetseite gibt es viele Informationen.
Auf der Internet-Seite sieht man
- ein Kameravideo, es zeigt Störche,
- einen Film über die Stadt Nittenau.
Die Stadt hat einen Bürgerservice:
- Anträge, Dienstleistungen, Beratung, Anmeldung (Beispiel: Schule, Wassergebühren, Pflegefall)
- Fundbüro (wenn Sie etwas verloren haben)
- Kontakt-Informationen
- Öffnungszeiten Rathaus
- Grundstücke
- Recycling-Hof (spezielle Abfälle, Sonder-Müll)
Die Stadt wird von drei Bürgermeistern geleitet.
Wahlen finden alle 6 Jahre statt.
Sie treffen sich regelmäßig.
Insgesamt gibt es 20 Mitglieder.
Man kann die Sitzungen besuchen.
Bedienung und Navigation in Leichter Sprache
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internetseite heißt Stadt Nittenau.
Auf dem Computer und auf dem Handy sieht die Internetseite nicht immer gleich aus.
Der Aufbau und der Inhalt bleiben aber gleich.
Ganz oben in der Kopfzeile
Rechts oben ist ein Logo.
Das ist das Logo der Stadt Nittenau.
Wenn Sie wieder auf die Startseite wollen, dann klicken Sie auf das Logo.
Rechts vom Logo sind Menüs.
In den Menüs sind Themen der Internet-Angebote.
Die Angebote sind für Menschen die in Nittenau wohnen oder Nittenau besuchen wollen.
Es sind Themen:
- Stadt & Wirtschaft
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Unten finden Sie bewegte Bilder.
Sie zeigen schöne Orte und Landschaften in Nittenau.
Suchen
Sie haben etwas nicht gefunden.
Sie möchten suchen.
Auf dem Bild ist ein weißes Kästchen mit einer grünen Lupe.
Schreiben Sie ein Wort in das Kästchen.
Es wird automatisch für Sie gesucht.
Wo finde ich barrierefreie Angebote?
Oben rechts in der Kopfzeile sehen Sie
- Gebärdensprache
- Leichte Sprache
Gebärdensprache
Das ist die Gebärdensprache.
Das ist die Sprache von Menschen die nicht hören können.
Hier gibt es Videos in Gebärdensprache.
Leichte Sprache
Das ist die Seite über Leichte Sprache.
Das ist für Leichte Sprache.
Hier gibt es Texte in Leichter Sprache.
Erklärung zur Barrierefreiheit steht unten in der Fußzeile.
Dort wird die Barrierefreiheit der Internetseite erklärt.
Was ist auf der Internetseite barrierefrei?
Was steht auf der Startseite?
- Aktuelle Informationen
- Bürgerservice
- Termine und Veranstaltungen
- Häufig gewählte Themen
Was steht in der Fußzeile?
Hier finden Sie Kontaktinformationen.
Auch die Öffnungszeiten des Rathauses werden angezeigt.
Auf den Logos stehen Informationen zu Übernachtungen und Tourismus.
Impressum
Hier sind Kontaktinformationen und Informationen:
- Wer hat die Internetseite gestaltet?
- Wer betreut die Internetseite?
Datenschutz
Wir haben Informationen über Sie, wenn Sie unsere Internetseite besuchen.
Zum Beispiel
Wann haben Sie die Internetseite besucht?
Diese Informationen heißen Daten.
Hier erfahren Sie, was wir mit diesen Daten machen.
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Alle Menschen sollen Internet-Seiten gut nutzen können.
Zum Beispiel auch für
- blinde Menschen
- gehörlose Menschen und
- Menschen, die nicht alle Finger
- bewegen können.
Deshalb sollten Internetseiten barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo man sich beschweren kann,
- wenn eine Internetseite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Was sagt das Gesetz?
Öffentliche Stellen müssen für ihre Internetseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016 / 2102.
In Deutschland heißt das Gesetz BITV 2.0.
Öffentliche Stellen sind z.B.
- Ämter und Behörden
- Stadt Nittenau
Sie ist verantwortlich für die Pflege der Website.
Die öffentliche Stelle muss sich an dieses Gesetz einhalten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Wie barrierefrei ist die Internetseite?
Fachleute können das überprüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
Gibt es noch Barrieren auf der Internetseite?
Dann ist eine Liste der Barrieren in der Erklärung.
Es muss vielleicht nicht alles barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle kann nicht selbst über die Ausnahmen entscheiden.
Für die Ausnahmen gibt es strenge Regeln.
Auch das Datum muss gezeigt werden.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit abgegeben?
Barrieren melden
Sie möchten die Website nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
Fragen oder Beschwerden z.B.
- Es gibt Barrieren auf der Internetseite.
- Und diese Barrieren sind nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Informationen von der Internetseite,
aber die Informationen sind nicht barrierefrei.
Schreiben Sie an
Frau Alexandra Oppitz
Oder sind Sie nicht zufrieden?
Dann können Sie sich dort beschweren:
Schreiben Sie einen Brief an:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
IT-Dienstleistungszentrum Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Sie schreiben eine Email:
E-Mail: bitv(@)bayern.de
Weitere Informationen unter Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Die Schlichtung-Stelle prüft Ihre Beschwerde.
Sie kümmert sich um den Streit.
Das nennt man Schlichtung.
Deshalb heißt sie auch Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle prüft die öffentliche Stelle (Behörde, Amt).
Sie kümmert sich um den Streit.
Sie müssen nichts bezahlen.