Verbrauchsgebühren
Informationen zu Abwasser- und Wassergebühren
Hinweis zum Gartenwasserzähler/Abzugszähler
Stichtag zur Meldung (schriftlich per E-Mail) ist der 30.11. eines jeden Jahres.
Bitte teilen Sie Straße, Hausnummer und Zählerstand mit (keine Fotografien des Zählers).
Zu spät gemeldete Stände können leider nicht berücksichtigt werden.
Der Zähler muss in Eigenverantwortung nach Ablauf der Eichung ausgetauscht werden, ansonsten können wir Ihnen die Vergünstigung nicht gewähren.
Der alte Zähler ist aufzubewahren bis er von einem Mitarbeiter des Wasserwerks in Augenschein genommen worden ist.
Erschließungskosten
Sehr geehrte(r) Bauherr(en),
Sie haben bei der Stadt Nittenau Ihr Baugesuch zur Genehmigung eingereicht. Damit Sie bei der Finanzierung Ihres Vorhabens die Erschließungskosten nicht „vergessen“, dürfen wir Ihnen die derzeit gültigen Beitragssätze bekannt geben. Diese Beiträge werden sowohl bei Neubauten als auch bei Aus- und Anbauten (z.B. Anbau Wintergarten, Ausbau Dachgeschoss u. ä.) fällig.
1. Wasserversorgung:
a) Beitrag:
- pro m² Grundstücksfläche: 0,65 € zzgl. 7 % MwSt.
- pro m² Geschossfläche: 3,17 € zzgl. 7 % MwSt.
Die Kosten für den Hausanschluss ab Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler sind zusätzlich in der entstehenden Höhe (Lohn- und Materialkosten zzgl. 7 % zu bezahlen. Der Hausanschluss darf nur durch die Stadt erstellt werden (Herr Faltermayer, Mobiltelefon: 0177 3096093.
b) Grundgebühr:
Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis Qn 2,5 - 42,00 €/Jahr
- bis Qn 6 - 66,00 €/Jahr
- bis Qn 10 - 96,00 €/Jahr
- bis Qn 15 - 312,00 €/Jahr
- über Qn 15 - 372,00 €/Jahr
c) Verbrauchsgebühr:
Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,53 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers zzgl. 7 % MwSt. Die Gebühren für das Bauwasser pro entnommenen Kubikmeter belaufen sich auf 3,06 € zzgl. 7 % MwSt.
In den Zuständigkeitsbereich der Kreiswerke Cham, Wasserwerk Neubäu (Telefonnummer: 09469 9405-0) fallen die Ortsteile Asang, Bleich, Bodenstein, Diepenried, Eckartsreuth, Entermainsbach, Fichtenhof, Forsting, Gunt, Hengersbach, Heinzlmühl, Hinterberg, Hof am Regen, Holzheim, Holzseige, Jägerhöhe, Kaaghof, Knollenhof, Königshof, Michelsberg, Mühlenthal, Muckenbach, Oberhof und südöstlicher Bereich der Wulkersdorfer Straße, Obermainsbach, Reisach, Roithof, Stadl, Stefling, Strasshof, Sulzmühl (ohne Flugplatzbereich), Thann, Tiefenbach, Treidling, Trumling, Untermainsbach, Überfuhr, Vorderkohlstetten und Weißenhof. Deren Gebühr beträgt derzeit 1,30 €/m³ zzgl. 7 % MwSt.
Die derzeitigen Herstellungsbeiträge der Kreiswerke Cham betragen (ohne Gewähr):
- pro m² Grundstücksfläche: 2,50 € zzgl. 7 % MwSt.
- pro m² Geschossfläche: 10,00 € zzgl. 7 % MwSt.
2. Abwasserbeseitigung:
a) Beitrag:
- pro m² Grundstücksfläche: 1,09 €
- pro m² Geschossfläche: 11,14 €
b) Einleitungsgebühr:
Sie beträgt derzeit 2,21 € pro Kubikmeter Abwasser.
3. Straße:
Für den sog. Erschließungsbeitrag gibt es keine festen Beitragssätze. Der auf Ihr Grundstück entfallende Beitrag richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, Die für den Bau der Straße mit Gehweg, Grunderwerb, Straßenbeleuchtung usw. entstanden sind bzw. entstehen. Der Beitrag ist dadurch je nach Ausbaustandard der Straße sowie der Summe der erschlossenen Grundstücksflächen unterschiedlich.
Bereits erhobene Beiträge werden auf den endgültigen Beitrag angerechnet!
4. Strom- Telefon- und Gasanschluss:
Anschlüsse für Strom und Gas werden vom Bayernwerk Schwandorf Telefonnummer: 09431 730-0 und der Telekom Telefonnummer: 0800 3301903 erstellt. Nähere Auskunft erteilen diese Stellen.
Stand Januar 2018